Die Abrechnung erfolgt für jeden begonnenen Arbeitstag. Wenn Sie uns um z.B. um 15:30 Uhr beauftragen, wird ein ganzer Arbeitstag berechnet. Ransomware-Vorfälle, die wir sofort unterstützen müssen, erfordern deutlich mehr Aufwand, vor allem am Anfang, und wir müssen sofort Personal zur Verfügung stellen.
Die Mindestannahme beträgt ohnehin immer drei Tage, da dies erfahrungsgemäß das absolute Minimum an Zeit ist, die wir benötigen, um Ihre Systeme wieder betriebsbereit zu machen.
Wir verfolgen im Allgemeinen eine „Fair-Use“-Politik. Wenn wir zum Beispiel ein paar Tage warten müssen, weil die Cyber-Erpresser für Lösegeldverhandlungen nicht erreichbar sind, berechnen wir keine Arbeitstage und stellen Ihren Vorfall somit zunächst auf „Pause“ Wir berechnen daher nur Tage, an denen wirklich operative Arbeit angefallen ist.